Anja Stauffenberg
Zertifizierte Verfahrensbeiständin
Berufsvormundin
Ergänzungspflegerin

Anja Stauffenberg
Zertifizierte Verfahrensbeiständin
Berufsvormundin
Ergänzungspflegerin

Fördermitglied im Deutschen Kinderhilfswerk e.V.
Mitglied im Deutschen Kinderschutzbund e.V.
Fördermitglied im Deutschen Kinderhilfswerk e.V.
Mitglied im Deutschen Kinderschutzbund e.V.
Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand ist ausschließlich für die Vertretung des Kindes oder Jugendlichen im Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht zuständig. Das Familiengericht bestellt den Verfahrensbeistand (§158 FamFG) in Verfahren zum Sorgerecht, zu Umgangsregelungen oder auch im Bereich freiheitsentziehender Maßnahmen oder wenn die Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen z.B. in einer Pflegefamilie in Frage steht.
Hauptaufgabe des Verfahrensbeistands ist es, sowohl das subjektive Interesse – also den Willen des Kindes selbst – als auch das objektive Interesse des Kindes (Kindeswohl) einzubeziehen und dem Kind im Gerichtsverfahren eine Stimme zu geben.
Der Verfahrensbeistand hat die Interessen des Kindes deutlich zu machen. Hierzu gehört auch die altersentsprechende Begleitung des Kindes/Jugendlichen und seine Interessenvertretung durch das gesamte Gerichtsverfahren. Soweit eine richterliche Anhörung stattfindet, stehe ich dem Kind vorbereitend und persönlich begleitend zur Seite.
Regelmäßiger Einstieg meiner Tätigkeit sind daher Einzelgespräche mit dem Kind/Jugendlichen in vertrauter Umgehung. Können dem betroffenen Kind oder Jugendlichen von seinem Beistand in seiner aktuellen Situation bereits frühzeitig Unsicherheiten genommen und offene Fragen beantwortet werden, wird das Gerichtsverfahren als weniger belastend empfunden. Häufig lautet der Auftrag des Familiengerichts ausdrücklich, bei einer einvernehmlichen Lösung mitzuwirken und hierzu mit den Eltern, Geschwistern, Großeltern, Lehrkräften, MitarbeiterInnen v. Kindertageseinrichtungen und weiteren Bezugspersonen Gespräche zu führen. Kann im Rahmen des Gerichtsverfahrens in Übereinstimmung mit der Interessenvertretung des Kindes eine einvernehmliche Lösung mit den Eltern und den weiteren Beteiligten des Verfahrens erreicht werden, kann die Belastung, die ein solches Verfahren für das Kind oder den Jugendlichen bedeutet, in einer (deeskalierenden) Streitschlichtung münden, die natürlich das wünschenswerte Ziel ist.
Neben meiner Tätigkeit als Verfahrensbeiständin betreue ich Kinder und Jugendliche als Berufsvormundin oder Ergänzungspflegerin – einige bereits Volljährige darüber hinaus auch noch ehrenamtlich.
Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand ist ausschließlich für die Vertretung des Kindes oder Jugendlichen im Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht zuständig. Das Familiengericht bestellt den Verfahrensbeistand (§158 FamFG) in Verfahren zum Sorgerecht, zu Umgangsregelungen oder auch im Bereich freiheitsentziehender Maßnahmen oder wenn die Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen z.B. in einer Pflegefamilie in Frage steht.
Hauptaufgabe des Verfahrensbeistands ist es, sowohl das subjektive Interesse – also den Willen des Kindes selbst – als auch das objektive Interesse des Kindes (Kindeswohl) einzubeziehen und dem Kind im Gerichtsverfahren eine Stimme zu geben.
Der Verfahrensbeistand hat die Interessen des Kindes deutlich zu machen. Hierzu gehört auch die altersentsprechende Begleitung des Kindes/Jugendlichen und seine Interessenvertretung durch das gesamte Gerichtsverfahren. Soweit eine richterliche Anhörung stattfindet, stehe ich dem Kind vorbereitend und persönlich begleitend zur Seite.
Regelmäßiger Einstieg meiner Tätigkeit sind daher Einzelgespräche mit dem Kind/Jugendlichen in vertrauter Umgehung. Können dem betroffenen Kind oder Jugendlichen von seinem Beistand in seiner aktuellen Situation bereits frühzeitig Unsicherheiten genommen und offene Fragen beantwortet werden, wird das Gerichtsverfahren als weniger belastend empfunden. Häufig lautet der Auftrag des Familiengerichts ausdrücklich, bei einer einvernehmlichen Lösung mitzuwirken und hierzu mit den Eltern, Geschwistern, Großeltern, Lehrkräften, MitarbeiterInnen v. Kindertageseinrichtungen und weiteren Bezugspersonen Gespräche zu führen. Kann im Rahmen des Gerichtsverfahrens in Übereinstimmung mit der Interessenvertretung des Kindes eine einvernehmliche Lösung mit den Eltern und den weiteren Beteiligten des Verfahrens erreicht werden, kann die Belastung, die ein solches Verfahren für das Kind oder den Jugendlichen bedeutet, in einer (deeskalierenden) Streitschlichtung münden, die natürlich das wünschenswerte Ziel ist.
Neben meiner Tätigkeit als Verfahrensbeiständin betreue ich Kinder und Jugendliche als Berufsvormundin oder Ergänzungspflegerin – einige bereits Volljährige darüber hinaus auch noch ehrenamtlich.